Altölverordnung
Belehrung gem.§ 8 AltölV
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen, sowie Ölfiltern (für Motoren und Getriebe), sind wir als Händler gem. AltölV verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren und Kunden bzw. Verbraucher darauf hinzuweisen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei Altöl und bei Ölwechsel anfallenden Abfällen, z. B. Ölfilter, um Gefahrgut handelt, das umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge der bei uns erworbenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle, z.B. Ölfilter (für Motor und Betrieb), kostenlos an unserem Verkaufs- / Versandort, während unserer Öffnungszeiten, abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung senden. Jede Beimischung von Fremdstoffen, wie Lösungsmittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten, ist verboten.
Rückgabeort ist unser Versandort:
Siebenrock GmbH
Wertstrasse 34
73240 Wendlingen